Das Fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Fünftes Vermögensbildungsgesetz - 5. VermBG) gibt es bereits seit dem Jahr 1965.
Viele Jahre führte dieses Gesetz, also die Anlage Vermögenswirksamer Leistungen, ein 'Schattendasein', da nur Geringverdiener in den Genuss der staatlichen Sparzulage kommen konnten.
Durch die letzte Gesetzesänderung im Dezember 2023 wurde das Ziel dieser staatlichen Sparförderung, die Vermögensbildung für Arbeitnehmer, auch für Besserverdienende wieder attraktiv.
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Besonders attraktiv ist die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in geeignete Investmentfonds. Das sind die Vorteile:
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